Die 3. Säule

Die private Vorsorge als dritte Säule wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Sie dient dazu, Vorsorgelücken zu schliessen und Vermögen aufzubauen. Dabei wird zwischen der Säule 3a (gebundenen Vorsorge) und der Säule 3b (freien Vorsorge) unterschieden. Die Säule 3a ist auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt und unterliegt einigen Einschränkungen. Dafür können Sie diese jährlich von der Einkommenssteuer abziehen. Bei der Säule 3b gibt es weniger Einschränkungen, dafür aber auch keine direkten Steuervorteile.

Wieso ist private Vorsorge so wichtig? Die erste Säule (AHV) und die zweite (Pensionskasse) decken «nur» rund 60 bis 75% des letzten Einkommens ab. Je nach Einkommen kann es sogar noch weniger sein.

Die dritte Säule, die von Bund und Kantonen steuerlich gefördert wird, hat das Ziel, das Einkommen nach der Pensionierung zu komplettieren.

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