Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament & Ehe-Erbvertrag
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Das eigenhändige Testament
Sie verfassen ein Testament von Anfang bis zu Ende von Hand, datieren es mit Jahr, Monat und Tag der Errichtung und unterzeichnen es.
Das Testament kann zu Hause aufbewahrt oder bei einer Amtsperson bzw. einem Notar, einer Notarin gegen Bezahlung einer Gebühr in Verwahrung gegeben werden.
Vergessen Sie nicht, alle zu einem früheren Zeitpunkt erstellten Testamente zu widerrufen. Wenn Sie einen Nachtrag schreiben, muss er im Testament klar erkennbar sein. Der Nachtrag oder die Änderung muss von Ihnen von Hand geschrieben werden, datiert und unterzeichnet sein. Wenn Sie ihr Testament vernichten, wird es automatisch aufgehoben.
Ein eigenhändiges Testament sollte enthalten:
- Titel: Testament
- Personalien der Erblasserin oder des Erblassers wie Vorname, Name, Geburtsdatum, Bürgerort
- Widerruf sämtlicher letztwilligen Testamente
- Testamentarische Anordnungen: Sie können einzelnen Personen mehr oder weniger zukommen lassen, als das Erbrecht vorsieht. Einzig die Pflichtteile (= Mindestanteil der Erbschaft) der gesetzlichen Erben müssen eingehalten werden.
- Sie können auch einzelne Gegenstände (Schmuck, Sammlungen) oder Vermögenswerte (Geld, Liegenschaft) bestimmten Personen zukommen lassen (Vermächtnisse) und Auflagen oder Bedingungen formulieren. Sie können das Vermögen auch für einen bestimmten Zweck als Stiftung errichten.
- Willensvollstrecker, sofern von Ihnen gewünscht
- Ort und Datum
- Unterschrift
Vermeiden Sie, Anordnungen über die Bestattung im Testament festzuhalten. Oft werden Testamente erst nach der Bestattung gefunden und geöffnet. Anordnungen über die Bestattung kommunizieren Sie besser zu Lebzeiten Ihren nächsten Angehörigen, dem Bestattungsamt oder an den gewünschten Bestatter.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar.
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