Rechtsberatung

Für eine sichere Zukunft

Für eine sichere Zukunft

Mit einem Vorsorgeauftrag, einer Patientenverfügung, einem Testament oder einem Ehe-Erbvertrag sichern Sie Ihre Selbstbestimmung und schaffen Klarheit für Ihre Angehörigen. Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es Ihnen, frühzeitig eine Vertrauensperson zu benennen, die für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Mit einem Testament und Ehe-Erbvertrag regeln Sie die Aufteilung Ihres Vermögens und schaffen so klare Verhältnisse für die Zukunft. Wir arbeiten mit erfahrenen Juristen zusammen, die Sie kompetent beraten und unterstützen.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angelegenheiten rechtzeitig geregelt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Vorsorge individuell und rechtssicher zu gestalten.

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Treffen Sie heute die richtigen Entscheidungen für morgen. Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament oder Ehe-Erbvertrag – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche klar und rechtssicher festzulegen.

Häufigste gestellte Fragen

Was ist ein Vorsorgeauftrag, und wann tritt er in Kraft?
Ein Vorsorgeauftrag erlaubt es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die für Sie handelt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Dieser tritt in Kraft, wenn die zuständige Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Urteilsunfähigkeit bestätigt und den Vorsorgeauftrag überprüft hat.
Ein Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel per Ende Jahr möglich, sofern Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten und keine offene Prämie haben. Zusatzversicherungen können hingegen andere Kündigungsfristen haben, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind.
Für Angestellte mit Pensionskasse beträgt der maximale Beitrag 7’056 CHF. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Erwerbseinkommens, jedoch maximal 35’280 CHF, einzahlen. Diese Beträge werden jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) festgelegt.
Ein Testament wird von einer Person allein erstellt und enthält deren letzte Wünsche. Ein Erbvertrag hingegen wird zwischen mehreren Parteien geschlossen und regelt die Vermögensaufteilung im Einvernehmen. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt sein.
Nein, eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie muss jedoch schriftlich, datiert und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Es ist wichtig, Ihre Wünsche klar zu formulieren und die Verfügung an einem Ort aufzubewahren, der im Bedarfsfall leicht zugänglich ist.

Unsere Dienstleistungen

Mehr als nur Versicherungen

Hier finden Sie eine Übersicht einiger weiterer Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten. Unser Ziel ist es, Sie in allen Bereichen bestmöglich zu unterstützen und Ihnen einen umfassenden Service zu bieten.