1. Zahlen Sie möglichst viel in die dritte Säule ein
Einzahlungen in die dritte Säule (Säule 3a) sind eine der effektivsten Möglichkeiten, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Pro 1’000 Franken Einzahlung profitieren Sie – abhängig von Wohnort und steuerbarem Einkommen – von einer Steuerersparnis von rund 200 bis 400 Franken.
Erwerbstätige Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse können im Jahr 2026 bis zu 7’258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse gilt ein höherer Maximalbetrag: Sie dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens 36’288 Franken, steuerbegünstigt einzahlen.
2. Verpasste Einzahlungen in die Säule 3a können nachgeholt werden
Wer Einzahlungen in die Säule 3a verpasst hat, kann diese bis zu zehn Jahre rückwirkend nachholen. Diese Regelung gilt jedoch ausschliesslich für Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind. Entsprechend sind Nachzahlungen frühestens ab 2026 möglich, nämlich dann, wenn im Jahr 2025 gar nicht oder weniger als der erlaubte Maximalbetrag einbezahlt wurde.
Dabei sind mehrere Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten: Im Jahr der Nachzahlung muss zunächst der ordentliche Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt werden. Zudem ist Voraussetzung, dass sowohl im Jahr der entstandenen Beitragslücke als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde.
Wichtig ist ausserdem: Sobald ab dem 60. Lebensjahr mit dem Bezug von Säule-3a-Guthaben begonnen wird, sind keine Nachzahlungen mehr möglich.
3. Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich auch nach der Pensionierung
Auch Erwerbstätige im Rentenalter können von Einzahlungen in die Säule 3a profitieren. Wer nach der Pensionierung weiterhin arbeitet, darf bis zu fünf Jahre über das ordentliche Referenzalter hinaus weiterhin steuerbegünstigt in die dritte Säule einzahlen – vorausgesetzt, es besteht ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Besonders attraktiv ist das Jahr der Pensionierung: Wer ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr in die Pensionskasse einzahlt, darf in diesem Jahr sogar doppelt in die Säule 3a einzahlen. Möglich sind einerseits der «kleine» Maximalbetrag von 7’258 Franken für die Monate bis zur Pensionierung sowie zusätzlich 20 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens für die restlichen Monate des Jahres. Der jährliche Höchstbetrag von 36’288 Franken darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Für die Jahre nach der Pensionierung ist zu beachten, dass in einigen Kantonen der allgemeine Versicherungsabzug in der Steuererklärung höher ausfällt, wenn keine weiteren Beiträge mehr an die Altersvorsorge geleistet werden. Eine individuelle Steuerplanung bleibt daher empfehlenswert.
4. Eine Säule 3a mit Wertschriften erzielt langfristig eine höhere Rendite als ein 3a-Zinskonto
Eine Säule-3a-Wertschriftenlösung bietet langfristig deutlich bessere Renditechancen als ein klassisches 3a-Zinskonto. Zwar ist das Risiko bei Wertschriften in der Säule 3a höher als bei einer verzinsten Lösung, über einen langen Anlagehorizont zahlt sich dieses Risiko jedoch in der Regel aus.
Wichtig für den Anlageerfolg sind vor allem die Gebühren der Säule 3a. Bei aktiv verwalteten 3a-Fonds schmälern hohe Kosten einen grossen Teil der Rendite. Die durchschnittliche Total Expense Ratio (TER) der aktiv gemanagten 3a-Fonds der grössten Banken liegt bei rund 1,2 Prozent pro Jahr. Zusätzlich fallen oft Transaktionskosten und je nach Anbieter auch Ausgabeaufschläge an. Deutlich günstiger sind passiv verwaltete 3a-Wertschriftenlösungen, bei denen das Vorsorgeguthaben hauptsächlich in ETF und Indexfonds (3a ETF) investiert wird.
Wie stark sich die Wahl der Anlageform auf die Rendite der Säule 3a auswirkt, zeigt ein Beispiel: Hätte eine vorsorgende Person in den letzten 30 Jahren jeweils den gesetzlichen Maximalbetrag in die Säule 3a für Erwerbstätige mit Pensionskasse einbezahlt – 5’587 Franken im Jahr 1995 und 7’056 Franken im Jahr 2024 –, würde das Guthaben auf einem 3a-Zinskonto heute 234’079 Franken betragen. Mit einer 3a-Wertschriftenlösung mit 40 Prozent Aktienanteil wäre das Vermögen hingegen 82’888 Franken höher, sofern die jährlichen Gebühren nur 0,8 Prozent betragen.
5. Zinssätze von 3a-Konten regelmässig vergleichen und optimieren
Die Zinssätze von Säule-3a-Konten unterscheiden sich je nach Bank teilweise deutlich. Ein regelmässiger Vergleich der 3a-Zinsen lohnt sich, denn bereits kleine Zinsunterschiede können über die Jahre einen erheblichen Einfluss auf das 3a-Guthaben bei der Pensionierung haben.
Ein weiterer Vorteil: Das Guthaben der Säule 3a lässt sich in der Regel jederzeit und meist kostenlos von einer Bank zu einer anderen transferieren. Allerdings gibt es Einschränkungen: Bei einzelnen Banken ist ein Wechsel nur bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters möglich. Danach wird das Vorsorgeguthaben teilweise nur noch vorzeitig ausbezahlt, ein Transfer zu einer anderen Bank ist dann nicht mehr möglich.
6. Frühe Einzahlungen in die Säule 3a erhöhen die Rendite deutlich
Es lohnt sich, bereits zu Jahresbeginn in die Säule 3a einzuzahlen. Besonders gross ist der Vorteil für Sparerinnen und Sparer, die eine Säule-3a-Wertschriftenlösung nutzen. Wer seine 3a-Beiträge früh einzahlt, profitiert stärker vom Zinseszinseffekt und erhöht langfristig die Rendite der Säule 3a.
Ein Vergleich zeigt: Erfolgt die Einzahlung konsequent zu Beginn jedes Jahres, liegt das 3a-Guthaben nach 30 Jahren um rund 10’000 Franken höher als bei Personen, die ihre jährlichen Sparbeiträge erst am Jahresende in die dritte Säule einzahlen.
Bei einem klassischen 3a-Konto ist der Effekt weniger ausgeprägt. Zwar sind die Zinsen auf einem Säule-3a-Konto in der Regel höher als auf einem gewöhnlichen Sparkonto. Solange das Zinsniveau jedoch niedrig bleibt, fällt der Zinseszinseffekt deutlich geringer aus und hat nur einen begrenzten Einfluss auf das Vorsorgevermögen.
7. Auszahlungen aus der Säule 3a und der Pensionskasse zeitlich trennen
Für eine optimale Steuerplanung bei der Säule 3a ist es wichtig, Kapitalbezüge nicht im gleichen Jahr zu bündeln. Je höher die Auszahlungen aus Vorsorgegeldern, die in ein einzelnes Jahr fallen, desto höher ist die prozentuale Steuerbelastung auf den Kapitalbezug.
Bei der Berechnung der Steuern auf Säule-3a-Auszahlungen berücksichtigen die Steuerbehörden sämtliche Kapitalbezüge aus der zweiten Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a, die im selben Kalenderjahr erfolgen. In den meisten Kantonen werden zudem auch die Vorsorgeauszahlungen des Ehepartners zusammengerechnet. Wer die Auszahlung der Säule 3a und der Pensionskasse über mehrere Jahre staffelt, kann die Steuern auf Kapitalbezügen deutlich reduzieren.
8. Mehrere 3a-Konten eröffnen und Auszahlungen staffeln
Wer die Auszahlung der Säule 3a steuerlich optimieren möchte, sollte frühzeitig zwei bis drei 3a-Konten eröffnen. Der Grund: Bei der Auflösung eines Säule-3a-Kontos muss stets das gesamte Guthaben auf einmal bezogen werden.
Um die Steuern bei der 3a-Auszahlung zu reduzieren, empfiehlt es sich daher, die jährlichen Einzahlungen auf mehrere 3a-Konten zu verteilen. Alternativ kann eine weitere Säule 3a eröffnet werden, sobald auf einem Konto beispielsweise rund 50’000 Franken angespart sind. Die künftigen Jahresbeiträge in die Säule 3a fliessen dann auf das neue Konto.
Durch die gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre lassen sich die Steuern auf Vorsorgekapital deutlich senken und die finanzielle Flexibilität im Ruhestand erhöhen.
Wenn Sie Interesse an einer Vorsorgeberatung haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.